Ankaufsprofil
Wir suchen bundesweit ständig geeignete Grundstücke oder Projektentwicklungen (Grundstück und Planung bzw. Baugenehmigung für die Errichtung) zur Realisierung von Betreuten Wohnanlagen für Senioren. Die Grundstücke sollten sich in zentralen Lagen von größeren Städten oder im Ortskern von kleinen Städten und Gemeinden befinden. Eine Mindestgröße der Gemeinde von 5.000 Bewohnern wäre wünschenswert, ebenso wie eine positive Bevölkerungsentwicklung und -struktur.
Geprüft werden Grundstücke und Projekte, die folgenden Kriterien entsprechen:
Anforderungen
- Grundstücke > 4.000 qm (in Abhängigkeit der Bebauungsdichte)
- Bruttogeschossfläche > 5.000 qm
- Wohn- und Mischgebiete oder Umnutzungspotenzial mit Option der Baurechtschaffung
Makrolage
- bundesweit
- Kommunen / Städte > 5.000 Einwohner
MIKROLAGE
- gute Wohnlage / Nähe zu Wohngebieten
- Innenstadtnähe und Stadtteilzentrumslagen
- urbanes Umfeld
- gute Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte & Dienstleister nach Möglichkeit in fußläufiger Entfernung)
- verkehrsgünstige Erschließung, insbesondere ÖPNV
Laden Sie hier die Zusammenfassung des Ankaufsprofils direkt als PDF herunter.
ANSPRECHPARTNER:INNEN

Mareike Kappenberg
Projektentwicklung

Frédéric Solcher
Projektentwicklung
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Übersendung von Grundstücks- und Projektentwicklungs angeboten sind Frau Mareike Kappenberg und Herr Frédéric Solcher. Wir werden uns ungefähr zwei Wochen nach Erhalt der Unterlagen mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Angebot bei Ihnen melden.
Um Ihr Angebot schnellstmöglich beantworten zu können, bitten wir Sie Ihr Exposé direkt an folgende E-Mail-Adresse zu senden.
Für eine erste Prüfung der Angebote werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständige Grundstücksadresse
- Größe des Grundstücks
- Flurkarte/Lageplan
- Kaufpreisvorstellung
- Bebauungsplan (falls vorhanden)
- Planungsunterlagen (bei Projektierungen)
Hinweis
Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass wir die Anwendung der AGB externer Makler gegen uns ausschließen. Wir verweisen weiterhin darauf, dass mit einer Anforderung nach weiteren Projektangaben kein Maklervertrag zustande kommt und eventuelle Provisionsverlangen uns gegenüber nur nach Abschluss einer separaten und individuell zu vereinbarenden Provisionsvereinbarung anerkannt werden.